Wie?

Für personenbezogene Daten muss ein Löschkonzept im CRM-System implementiert werden. Machen Sie sich dazu folgende Gedanken: Wann soll/muss ein Datensatz aus meinem CRM-System entfernt werden?

Der Gesetzgeber gibt Ihnen hier Orientierung: Zum einen werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen relevant, zum anderen der konkrete Verwendungszweck der erfassten Daten.

Typische Löschfristen können in der Praxis sein:

▪    10 Jahre nach Ende der Kundenbeziehung.

▪    2 Jahre nach dem letzten persönlichen Kontakt

▪    (sofern längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen).

▪    6 Jahre nach Erfassung.

▪    etc.

Beachten Sie, dass es für manche Verarbeitungstätigkeiten keine vom Gesetzgeber festgelegte Löschfrist gibt, sondern sich diese im Zweifel erst noch durch die Rechtsprechung ergeben werden. Im Zweifel: Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt im Hinblick auf Ihren individuellen Fall umfassend beraten.