Für personenbezogene Daten muss ein Löschkonzept im CRM-System implementiert werden. Machen Sie sich dazu folgende Gedanken: Wann soll/muss ein Datensatz aus meinem CRM-System entfernt werden?
Der Gesetzgeber gibt Ihnen hier Orientierung: Zum einen werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen relevant, zum anderen der konkrete Verwendungszweck der erfassten Daten.
Typische Löschfristen können in der Praxis sein:
▪ 10 Jahre nach Ende der Kundenbeziehung.
▪ 2 Jahre nach dem letzten persönlichen Kontakt
▪ (sofern längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen).
▪ 6 Jahre nach Erfassung.
▪ etc.
Beachten Sie, dass es für manche Verarbeitungstätigkeiten keine vom Gesetzgeber festgelegte Löschfrist gibt, sondern sich diese im Zweifel erst noch durch die Rechtsprechung ergeben werden. Im Zweifel: Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt im Hinblick auf Ihren individuellen Fall umfassend beraten.