Kernstück bei diesem Thema ist also eine adäquate allgemeine Einwilligungserklärung. Diese kann z. B. an einer Stelle, an der Ihr Kunde seine Daten 'hinterlässt', z. B. bei einem Webformular, entsprechend angezeigt werden.
Diese konkrete Einwilligung muss dann dokumentiert werden, idealerweise direkt als Aktivität bei einem Datensatz. Bei einer Newsletter-Bestellung kann dies zum Beispiel die Double-Opt-in Bestätigung als Dokument oder eine Nachricht zur Aufnahme der Person in eine Newsletter-Kampagne sein.