Weshalb?

Es wird Menschen geben, die nicht möchten, dass Sie ihre Daten weiterverarbeiten. Sie sind dazu verpflichtet, jedem Widerspruch zur Verarbeitung der Daten einer Person nachzukommen. Und man ist gut beraten, dies gewissenhaft zu tun. Denn besonders kritisch kann es dann werden, wenn z. B. ein übereifriger Vertriebsmitarbeiter einen etwaigen Widerspruch zur telefonischen Kontaktaufnahme übersieht und die betroffene Person diesen Fehler nicht wirklich verzeihen möchte.

(Rechtsgrundlage: u. a. Art. 21 DSGVO)