Datenschutz / DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten von Menschen, die sich in der EU befinden, arbeitet. Das Unternehmen muss nachweisen können, dass jeder Geschäftsprozess nur die dafür unbedingt nötigen Daten verwendet, diese nur für den Bearbeitungszeitraum gespeichert werden und so wenig Mitarbeitern wie möglich zugänglich sind. Die DSGVO verleiht Ihren Kunden und sonstigen Kontakten zum Teil neue Rechte, auf die Sie als Unternehmen eingehen müssen.

Hinweis: Dieses Kapitel kann nicht als rechtliche Beratung für Ihr Unternehmen dienen, auf das Sie sich bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze der EU z. B. bei der Einhaltung der DSGVO und dem BDSG-neu, stützen können. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie bei rechtssicherem Beratungsbedarf über die Ausgestaltung Ihrer Geschäftsprozesse, z. B. im Hinblick auf den Datenschutz, einen Anwalt hinzuziehen sollten.

In diesem Kapitel finden Sie Vorschläge, die Ihnen bei der Umsetzung der wichtigsten Neuerungen der DSGVO helfen sollen. Die entsprechenden Dateien finden Sie in der aktuellen Large-Solution.

Hinweis: Abhängig von Ihrer Solution, kann die Ansicht "Kampagnen" auch als "Verteiler" und "Kampagnenzuordnungen" auch als "Verteilerzuordnungen" benannt sein.